Klasse B:
Du darfst „leichte“, ungebremste Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg ziehen. Grundsätzlich gilt, man darf mit dem B-Führerschein Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 3.500 kg lenken. Wenn du also einen leichten Anhänger ziehst, darf deine höchst zulässige Gesamtmasse (Auto + Anhänger) nicht mehr als 4.250 kg haben.
Du darfst „schwere“, gebremste Anhänger ziehen, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombi (Fahrzeug + Anhänger) ein Gewicht von 3.500 kg nicht übersteigen. Außerdem darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Eigengewicht + Beladung) weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigen.
Am besten immer Daten im Zulassungsschein kontrollieren, vor allem die Stützlast.
Klasse B mit Code 96:
Du darfst „schwere“ gebremste Anhänger ziehen mit höchster zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Fahrzeug+ Anhänger) von max. 4.250 kg und das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigenwicht + Beladung) des Anhängers darf weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigen.
Klasse BE:
Du darfst Anhänger mit einem max. höchstzulässigem Gesamtgewicht von 3.500 kg ziehen. Die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte (Fahrzeug und Anhänger) darf nicht mehr als 7.000 kg sein.
Bei einem gebremsten Anhänger darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Eigengewicht + Beladung) weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigen.
Achtung: mit Führerscheinen der Klasse B+E, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, dürfen weiterhin Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg gezogen werden; bei einem späteren Austausch des Führerscheindokuments wird dies mit einem Code ("79.06") vermerkt.
Bei Anhängern die darüber hinausgehen ist eine Lenkberechtigung für die Klasse C1E erforderlich.
Klasse C, C1 und D:
Leichte Anhänger (s.o.)
Klasse CE und DE:
Alle Anhänger
Klassen C1E:
Änderung seit 19.1.2013 bei schweren Anhängern! Auf das Verhältnis des höchstzulässigen Gesamtgewichts des Anhängers zum Eigengewicht des Zugfahrzeuges kommt es nicht mehr an!
Du darfst schwere Anhänger in Kombination mit einem Zugfahrzeug der Klasse C1 ziehen, solange die höchste zulässige Gesamtmasse des Gespanns nicht 12.000 kg übersteigt
Du darfst schwere Anhänger kombiniert mit einem Zugfahrzeug der Klasse B ziehen, solange die höchste zulässige Gesamtmasse des Gespanns nicht 12.000 kg übersteigt